Schwerbehindertenausweis

Das Vorliegen einer Behinderung und des Grades wird festgestellt und erfolgt grundsätzlich durch die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden. Das Zentrum Bayern Familie und Soziales in Nürnberg ist für den Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim zuständig.

zur Webseite: Regionalstellen des Zentrum Bayern Familie und Soziales

Hier bekommen Sie die entsprechenden Formulare und Hilfestellung bei der Beantragung. Für das Antragsverfahren werden die medizinischen Unterlagen (wie z. B. Befunde, Atteste, Berichte) benötigt. Anhand dieser Unterlagen, in der Regel in Verbindung mit einer Schweigepflichtsentbindung, falls nötig, zur Einholung weiterer Dokumente beim behandelnden Arzt bzw. der behandelnden Ärzte prüft das Versorgungsamt den Grad der Behinderung "GdB". Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie vom Versorgungsamt einen Bescheid über den festgelegten Grad der Behinderung.

Informationen zum Ausweis und zur Antragsstellung erhalten Sie beim Zentrum Bayern Familie und Soziales.