Neuigkeiten aus dem Landratsamt

Förderung Güllegruben

Klimafonds 2024: Förderung Güllegruben zum Wasserrückhalt startet

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Der Umbau einer ungenutzten Güllegrube zum Zweck der Niederschlagswasserspeicherung leistet einen nachhaltigen und wertvollen Beitrag für eine wasserschonende Nutzung. Der Rückhalt von Niederschlägen stellt vor allem bei Starkregenereignissen eine Entlastung der Kanalisation dar und bietet gleichzeitig die Möglichkeit Niederschlagswasser statt Trink- oder Brunnenwasser während Trockenperioden zu nutzen.

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim liegt in einer Region, die besonders stark von Trockenperioden, gleichzeitig aber auch von Starkregenereignissen betroffen ist. Dies waren unter anderem Gründe, weshalb der Landkreis ein Förderprogramm „Güllegruben“ ins Leben gerufen hat, das einen Beitrag zur Verbesserung dieser Situation leisten kann.

Das Förderprogramm Güllegruben startet Anfang April 2024 und läuft bis 30. November 2024. In diesem Zeitraum können Eigentümer einer Güllegrube einen Förderantrag zum Umbau ihrer Güllegrube stellen. Sind dann Umbau, Anschluss und Inbetriebnahme in Sinne der Förderrichtlinien erfolgt, so kann dies mit 1.500 Euro bei rein privater Nutzung der Wasserrückhaltung beziehungsweise mit 2.000 Euro bezuschusst werden, wenn die jeweilige Kommune die Möglichkeit zur Mitnutzung der Anlage erhält. Die genauen Förderbedingungen, das Antragsformular sowie alle wichtigen Informationen dazu sind hier zu finden.