Kindergartenbetreuung
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.
Leistungen
- Kinderbetreuung und -versorgung in einer Notsituation; Beantragung einer Kostenerstattung oder Aufwandsentschädigung
- Kindertageseinrichtungen im Landkreis
- Kindertageseinrichtungen; Beantragung einer Betriebserlaubnis
- Kindertageseinrichtungen; Informationen
- Leistungen für Bildung und Teilhabe; Beantragung
- Zuständigkeiten und Formulare für Kindertageseinrichtungen im Landkreis
Zu KinderbetreuungZu den Lebenslagen