Deponie auf der EVA Dettendorf

Deponie

Anschrift


Deponiestr. 1, Dettendorf
91456 Diespeck
Telefon: (0)9161 92-6350
Fax: (0)9161 92-96350

Öffnungszeiten


Montag - Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr

Annahme von asbesthaltigen Abfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF) Altdeponie im Altbereich EVA

Dienstag – Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Großmengen nur gegen Voranmeldung.
E-Mail

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim betreibt in Dettendorf eine Deponie DK-0 für unbelasteten Bauschutt und Bodenaushub, sowie eine Deponie DK-1 für verunreinigten Bauschutt und Bodenaushub, gefährliche Abfälle wie Asbest, künstliche Mineralfasern und Gipsabfälle.

Nur Abfälle, die aufgrund ihrer Schadstoffbelastung nicht verwertet werden dürfen, werden auf Deponien beseitigt (sogenannte Schadstoffsenke). Einen möglichen Verwertungsweg hat der Abfallerzeuger zu prüfen.
Die Annahmebedingungen, die der Deponiebetreiber einhalten muss sind in der Deponieverordnung (DepV) geregelt.
Nach § 8 DepV muss jeder Abfallerzeuger den Deponiebetreiber rechtzeitig vor der ersten Anlieferung mit dem Formblatt grundlegende Charakterisierung über Abfallherkunft, Menge und Zusammensetzung informieren und auf mögliche problematische Inhaltsstoffe hinweisen.

Lassen diese Informationen Überschreitungen der in der DepV festgelegten Grenzwerte für die jeweilige Deponieklasse vermuten, ist der Abfall vom Erzeuger durch ein autorisiertes Prüfinstitut nach den Vorgaben der PN98 zu beproben und nach den Vorgaben des Anhang 3 Tabelle 2 zur DepV zu analysieren. Die Analysen mit den Probenahmeprotokollen sind der grundlegenden Charakterisierung beizufügen.
Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl (LfU)

Das Analyseergebnis gibt Aufschluss über die Art und Kosten der Beseitigung (DK 0 fähiges Material 22,04 €/t, DK1 fähiges Material 86,22 €/t). Für Bauabfälle, die sich zum Recycling eignen, wird eine Gebühr von 17,04 €/t erhoben.

Bestimmte Zuordnungswerte wie z. B. die im Abfall enthaltene Organik dürfen mit kostenpflichtiger Zustimmung der Genehmigungsbehörde (untere Abfallbehörde des Landkreises, bzw. Regierung von Mittelfranken) überschritten werden. Grundsätzlich sind dazu weitere Nachuntersuchungen nötig.

Verweigert die Behörde ihre Zustimmung, muss der Abfall auf eine Deponie der Klasse 2 oder höher verbracht, bzw. behandelt werden.

Für Asbestzementplatten und Dämmwolle aus als gefährlich eingestuften künstlichen Mineralfasern die keine weiteren schädlichen Verunreinigungen enthalten, sowie nicht verunreinigte Gipsplattenabfälle oder Straßenaufbruch sind keine Untersuchungen nötig. Die hier geltenden Annahmebedingungen und Gebühren können Sie dem Informationsflyer Abfälle am Bau entnehmen.

Zu weiteren Fragen, bzw. zur Übermittlung des Formblattes grundlegende Charakterisierung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.

Weitere Informationen zum Umgang mit Bodenaushub sind auch unter folgendem Link zum Bayerischen Landesamt für Umwelt zu finden: FAQ zum Umgang mit Bodenaushub

Durchführung einer in-situ Stabilisierung auf der Deponie Dettendorf

Förderkennzeichen 03K11379
Projektlaufzeit: 1. Oktober 2019 bis 31. März 2021

Kurzfassung der Vorhabenbeschreibung:

Die In-Situ Stabilisierung erfolgt durch eine begrenzte Übersaugung des Deponiekörpers. Der Luftsauerstoff wird hierbei über die Randbereiche eingebracht. Der Aerobisierungsprozess läuft damit im Vergleich zur Niederdruckbelüftung langsamer ab.

Das Verfahren unterstützt den natürlichen Entwicklungsprozess der Deponie während der Lufteindringphase. Der Milieuwechsel von anaerob auf aerobe Verhältnisse findet sukzessive statt. Es verbleiben weiterhin vorwiegend anaerobe Bereiche. Die langsame Aerobisierung des Deponiekörpers führt zu einem beschleunigten Abbau der Restorganik.

Der jüngste Bauabschnitt Kassette C wird zunächst nicht in das Stabilisierungskonzept einbezogen, da die Gasproduktionsraten in diesem Bereich derzeit noch eine energetische Verwertung der Gase zulassen.

Das für die "Altbereiche" der Deponie Dettendorf ausgewählte Gasbehandlungsverfahren stellt die "Absaugung mittels Schwachgasbehandlungsanlage" dar. Dieses Stabilisierungsverfahren führt zu einer begrenzten Übersaugung des Deponiekörpers. Demnach ist mit einem "geringen" Unterdruck und einem damit verbundenen "geringen" Luftzutritt über die Randbereiche zu rechnen. Der Deponiekörper wird begrenzt in einen aeroben Zustand überführt. Das dominante Milieu im Deponiekörper stellt daher weiterhin das anaerobe Milieu dar. Bei diesem Stabilisierungsverfahren bleibt der Sauerstoffüberschuss unter 5 %.

Verfasser der Vorhabenbeschreibung:

Bastjan Kebinger Dipl.-Ing. (FH)
COPLAN AG
Steinbachstr. 60
94036 Passau
Tel.: 0851 50196911
Mobil: 0170 9173801

Nationale Klimaschutzinitiative

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.