Übersicht
Die Energie- und Verwertungsanlage (EVA)

1) Neues Wertstoffzentrum (WSZ)
2) Gewerbewertstoffzentrum (GWZ) mit Problemmüllannahme sowie Müll- und Papierumladestation
3) Biogasanlage und Grüngutkompostierung
4) Bauschuttrecycling
5) Altdeponie DK1
6) Neue Deponie DK0
Ansprechpartner
Öffnungszeiten WSZ
- Wertstoffzentrum (WSZ)AnschriftDeponiestraße 1
91456 DiespeckÖffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag 08:30 - 12:30 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr
Donnerstag nur nachmittags: 13:30 - 18:30 Uhr
Samstag 08:30 - 14:00 Uhr
Öffnungszeiten GWZ
- Gewerbewertstoffzentrum (GWZ)AnschriftDeponiestr. 1, Dettendorf
91456 DiespeckÖffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Öffnungszeiten Deponie
- DeponieAnschriftDeponiestr. 1, Dettendorf
91456 DiespeckÖffnungszeiten
Montag - Freitag
08:00 - 11:45 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Annahme von asbesthaltigen Abfällen und künstlichen Mineralfasern (KMF) Altdeponie im Altbereich EVA
Dienstag – Donnerstag
08:00 - 11:45 Uhr
13:00 - 15:30 Uhr
Großmengen nur gegen Voranmeldung.

Der Landkreis Neustadt a.d.Aisch-Bad Windsheim betreibt in Dettendorf eine Deponie DK-0 für unbelasteten Bauschutt und Bodenaushub, sowie eine Deponie DK-1 für verunreinigten Bauschutt und Bodenaushub, gefährliche Abfälle wie Asbest, künstliche Mineralfasern und Gipsabfälle.
Nur Abfälle, die aufgrund ihrer Schadstoffbelastung nicht verwertet werden dürfen, werden auf Deponien beseitigt (sogenannte Schadstoffsenke). Einen möglichen Verwertungsweg hat der Abfallerzeuger zu prüfen.
Die Annahmebedingungen, die der Deponiebetreiber einhalten muss sind in der Deponieverordnung (DepV) geregelt.
Nach § 8 DepV muss jeder Abfallerzeuger den Deponiebetreiber rechtzeitig vor der ersten Anlieferung mit dem Formblatt grundlegende Charakterisierung über Abfallherkunft, Menge und Zusammensetzung informieren und auf mögliche problematische Inhaltsstoffe hinweisen.
Lassen diese Informationen Überschreitungen der in der DepV festgelegten Grenzwerte für die jeweilige Deponieklasse vermuten, ist der Abfall vom Erzeuger durch ein autorisiertes Prüfinstitut nach den Vorgaben der PN98 zu beproben und nach den Vorgaben des Anhang 3 Tabelle 2 zur DepV zu analysieren. Die Analysen mit den Probenahmeprotokollen sind der grundlegenden Charakterisierung beizufügen.
Hinweise zur erforderlichen Probenanzahl (LfU)
Das Analyseergebnis gibt Aufschluss über die Art und Kosten der Beseitigung (DK 0 fähiges Material 19,10 €/t, DK1 fähiges Material 75,60 €/t). Für Bauabfälle, die sich zum Recycling eignen, wird eine Gebühr von 14,10 €/t erhoben.
Bestimmte Zuordnungswerte wie z. B. die im Abfall enthaltene Organik dürfen mit kostenpflichtiger Zustimmung der Genehmigungsbehörde (untere Abfallbehörde des Landkreises, bzw. Regierung von Mittelfranken) überschritten werden. Grundsätzlich sind dazu weitere Nachuntersuchungen nötig.
Verweigert die Behörde ihre Zustimmung, muss der Abfall auf eine Deponie der Klasse 2 oder höher verbracht, bzw. behandelt werden.
Für Asbestzementplatten und Dämmwolle aus als gefährlich eingestuften künstlichen Mineralfasern die keine weiteren schädlichen Verunreinigungen enthalten, sowie nicht verunreinigte Gipsplattenabfälle oder Straßenaufbruch sind keine Untersuchungen nötig. Die hier geltenden Annahmebedingungen und Gebühren können Sie dem Informationsflyer Abfälle am Bau entnehmen.
Zu weiteren Fragen, bzw. zur Übermittlung des Formblattes grundlegende Charakterisierung stehen wir selbstverständlich zur Verfügung.
Weitere Informationen zum Umgang mit Bodenaushub sind auch unter folgendem Link zum Bayerischen Landesamt für Umwelt zu finden: FAQ zum Umgang mit Bodenaushub
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Landwirtschaftliche Foliensammlung vor Ort
Einmal im Jahr können Landwirte ihre Agrarfolien, Wickelstretchfolien, Netze und Schnüre in Bad Windsheim, Uffenheim und Scheinfeld sortenrein jeweils vor Ort abgeben. Die Termine entnehmen Sie bitte Ihrem Abfuhrkalender. Seit April 2018 fallen auch hier Kosten an: Pauschal werden 40 Euro je m³ unabhängig von der Zusammensetzung der Anlieferung erhoben.